Workshop und PoC

Schulung und Prototyp am eigenen Prozess

Artikel 4 des EU AI Act verlangt KI-Kompetenz bei allen, die solche Systeme betreiben oder nutzen. Wir schulen an Ihren Vorgängen und bauen anschließend einen Prototyp.

Artikel 4

Die Pflicht trifft nicht nur die IT

Gemeint sind alle, die mit KI-Ergebnissen arbeiten oder auf ihrer Grundlage entscheiden — in vielen Häusern also Sachbearbeitung, Fachbereich und Leitung.

Was ausreichende KI-Kompetenz ist, hängt von der Rolle ab: Wer ein Ergebnis nur entgegennimmt, braucht anderes Wissen als jemand, der ein System auswählt oder eine Freigabe erteilt. Wir klären deshalb zu Beginn, welche Rollen betroffen sind. Die Pflicht selbst und ihre Durchsetzung behandelt die Seite zur KI-Kompetenz nach Artikel 4.

In der Sache geht es um das, was ein Modell tut, was es nicht tut und wo es zuverlässig irrt. Der letzte Punkt bekommt bei uns die meiste Zeit: Ein Modell, dessen typische Fehler man kennt, lässt sich sinnvoll einsetzen; eines, dem man alles zutraut, richtet in einer Sachbearbeitung Schaden an.

Rollen klären, dann schulen

Im Gespräch bestimmen wir, welche Rollen in Ihrem Haus unter Artikel 4 fallen und was sie lernen müssen.

Im Workshop

Die eigenen Dokumente als Übungsmaterial

Wir arbeiten mit Ihren Dokumenten, Ihren Vorgängen und Ihrer Sprache. Eine Demo mit fremden Beispieldaten erzeugt Zustimmung im Raum und hält der ersten Woche im Betrieb nicht stand. Sobald die Teilnehmenden ihre eigenen Fälle sehen, kommen die richtigen Einwände: die Ausnahme, die es in jedem Haus gibt, das Formular ohne Struktur, der Vorgang, den nur eine Kollegin überblickt.

Genau diese Einwände sammeln wir ein. Aus dem Workshop entsteht eine Liste möglicher Anwendungsfälle, jeweils mit einer Einschätzung zur Datenlage, zum erwarteten Nutzen und zur Folgenschwere einer Fehlentscheidung. Fehlerfälle bekommen dabei so viel Raum wie gelungene Ergebnisse: Wir zeigen, wie ein Modell eine falsche Antwort in überzeugendem Ton formuliert, und lassen die Teilnehmenden selbst versuchen, es aus dem Tritt zu bringen.

Prototyp

Erprobung und Entscheidung über den Weiterbau

Für die Erprobung nehmen wir den Fall mit der klarsten Entscheidungsgrenze und nicht den auffälligsten. Vor dem Bauen legen wir fest, woran der Prototyp gemessen wird: Trefferquote gegen eine Handauswahl, gesparte Bearbeitungszeit je Vorgang, Anteil der Fälle in der Prüfliste. Ohne diese Größe endet jede Erprobung mit einer Diskussion über Eindrücke.

Gebaut wird mit echten Daten in geschützter Umgebung, auf Ihrer Hardware oder in unserem Rechenzentrum in München. Am Ende wird entschieden: weiterbauen, ändern oder abbrechen. Der Abbruch ist ein zulässiges Ergebnis und kostet einen Bruchteil dessen, was ein eingeführtes System kostet, das niemand nutzt.

Ein Zertifikat stellen wir ausdrücklich nicht aus. Unsere Unterlagen belegen die Schulung, nicht die Konformität eines Systems; ob Ihre Umsetzung Artikel 4 genügt, beurteilen Ihre Rechtsabteilung und im Zweifel die Aufsicht. Wo wir eine Dokumentation für dünn halten, sagen wir es.

Nachweis

Was danach in der Akte liegt

Workshop an Ihren eigenen Vorgängen
Teilnehmende, Inhalte, Datum und verwendete Beispiele, dokumentiert
Bewertete Fallliste
Anwendungsfälle mit Datenlage, erwartetem Nutzen und Folgenschwere
Messgröße vor dem Bauen
Trefferquote, Bearbeitungszeit oder Prüflistenanteil, schriftlich vereinbart
Prototyp mit echten Daten
Ein lauffähiger Stand auf Ihrer Hardware oder auf unseren Maschinen in München
Auswertung am Ende der Erprobung
Eine Entscheidung über Weiterbau, Änderung oder Abbruch, mit Zahlen dazu
Schulungsunterlagen
Die Ablage, mit der sich die Kompetenz nach Artikel 4 belegen lässt

Kompetenz ist eine Frist, kein Vorsatz

Ab dem 02.08.2026 setzt die Aufsicht Artikel 4 durch. Sprechen wir darüber, welche Rollen in Ihrem Haus geschult sein müssen.

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