Artikel 4

Nachweisbare KI-Kompetenz, durchgesetzt ab dem 2. August 2026

Artikel 4 des EU AI Act verlangt, dass Beschäftigte die KI-Systeme verstehen, mit denen sie arbeiten. Die Pflicht gilt bereits; ab dem 02.08.2026 wird sie durch die Aufsicht durchgesetzt.

Wen Artikel 4 in die Pflicht nimmt

Der Artikel richtet sich an Anbieter und an Betreiber von KI-Systemen. Wer ein fremdes Modell einkauft und im eigenen Haus verwendet, ist Betreiber und damit in der Pflicht.

Verlangt wird ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen, die mit diesen Systemen arbeiten. Was ausreichend ist, hängt von Vorkenntnissen und vor allem vom Einsatzzweck ab. Eine Sachbearbeitung, die Textvorschläge annimmt oder verwirft, braucht andere Inhalte als eine Fachabteilung, die ein Modell in einen Genehmigungsprozess einbaut, und beide brauchen etwas anderes als die Entwicklung.

Der 02.08.2026 ist deshalb ein unangenehmes Datum, weil die Pflicht bis dahin ohne Durchsetzung bestand und in vielen Häusern nicht als Aufgabe geführt wurde. Wer erst dann anfängt, hat die eigenen Systeme noch nicht auf einer Liste, und ohne diese Liste lässt sich keine Schulung zuschneiden.

Inhalte

Modellverständnis, Entscheidungsgrenze und der Umgang mit Daten

Kompetenz im Sinne der Verordnung heißt, dass jemand die Ausgabe eines Systems einschätzen kann. Dazu gehört ein grobes Bild davon, wie ein Modell zu dieser Ausgabe kommt: über Wahrscheinlichkeiten aus Trainingsdaten, ohne eine Quelle, in der etwas nachgeschlagen würde. Wer das verstanden hat, erkennt eine flüssig formulierte Falschaussage schneller und fragt bei einer Zahl ohne Beleg nach. Ebenso muss klar sein, wo die Entscheidungsgrenze verläuft; die Systematik dahinter steht auf der Seite überVerantwortung.

Der in der Praxis wichtigste Punkt sind die Daten. Zweckbindung, Rollen und Aufbewahrung gelten auch für Eingaben, angehängte Dokumente und Zwischenergebnisse. Die meisten Vorfälle entstehen nicht durch ein falsch antwortendes Modell, sondern dadurch, dass jemand Daten in ein System kopiert, das dafür nicht vorgesehen war. Wir schulen deshalb an den Anwendungen, die im Haus laufen, und an Beispielen aus eigenen Projekten.

Schulung und Nachweis

Was am Ende in der Personalakte und im Verzeichnis steht

Bestandsaufnahme der KI-Systeme, auch der Funktionen in eingekaufter Software
Verzeichnis, das die Schulung überhaupt zuschneidbar macht
Rollen zugeordnet: entwickeln, betreiben, nutzen, auf einer Ausgabe entscheiden
Zuordnung, aus der Umfang und Inhalt je Gruppe folgen
Schulung an den Systemen, die bei Ihnen tatsächlich laufen
Durchgeführter Termin mit Unterlagen zu Ihren eigenen Anwendungen
Entscheidungsgrenze je System festgehalten
Festlegung, welche Vorgänge das System abschließt und ab wann eine Person übernimmt
Nachweis geführt
Beleg aus Datum, Teilnehmerkreis, Inhalten und den zugehörigen Systemen
Fortschreibung bei Modellwechsel oder neuem Zweck
Geprüfte Feststellung, ob die vorhandene Schulung noch trägt
Bis zum 02.08.2026 bleibt Zeit für die Liste

Wir nehmen Ihre KI-Systeme auf und sagen, welche Rollen welchen Schulungsumfang brauchen.

Der Nachweis muss zu den Systemen passen

Ein Nachweis besteht aus Datum, Teilnehmerkreis, Inhalten und den Systemen, auf die sich die Inhalte beziehen. Die ersten drei Angaben hat jede Personalabteilung ohnehin. Die vierte fehlt fast immer, und ohne sie bleibt eine Schulung ein Termin im Kalender, dem sich nicht ansehen lässt, ob er zu dem Modell passt, das seit Frühjahr in der Kreditvorprüfung mitläuft.

Ändert sich etwas an den Systemen, wird der Nachweis fortgeschrieben. Ein neues Modell oder ein neuer Zweck bedeutet nicht zwangsläufig eine neue Schulung, wohl aber eine Prüfung, ob die vorhandene noch trägt. Ob eine Schulung im Einzelfall genügt, bewertet die Aufsicht, und ob Ihr Unternehmen als Anbieter oder als Betreiber gilt, klärt Ihre Rechtsabteilung.

Wer arbeitet bei Ihnen mit KI?

Nennen Sie die eingesetzten Systeme und die betroffenen Rollen. Wir sagen Ihnen, welcher Schulungsumfang dazu passt und wie der Nachweis aussieht.

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