Fristen, Nachweise und die Systeme, in denen sie entstehen
Mehrere Regelwerke treffen dieselben Anwendungen: künstliche Intelligenz, Informationssicherheit, Datenschutz, Löschung und Barrierefreiheit. Wir übersetzen sie in Felder, Rollen und Protokolle, die im Alltag mitlaufen.
Mehrere Regelwerke treffen dieselben Systeme
Wer im Haus für Compliance zuständig ist, hat selten mit einem Gesetz zu tun. Meistens liegen mehrere gleichzeitig auf dem Tisch, und alle laufen auf dieselben Anwendungen, dieselben Server und dieselben Beschäftigten zu.
Der EU AI Act fragt nach Zweck, Aufsicht und Protokoll eines Modells, das NIS2UmsuCG nach Meldewegen und der Wirksamkeit der Maßnahmen, die DSGVO nach Rechtsgrundlage, Frist und Nachweis. Papier dazu ist fast überall vorhanden: ein Verarbeitungsverzeichnis in einer Tabellendatei, ein Löschkonzept als Textdokument, eine Richtlinie im Intranet. Eine Prüfung will aber den Datensatz sehen, der nach Ablauf der Frist tatsächlich verschwunden ist, den Protokolleintrag dazu und die Person, die die Ausnahme freigegeben hat.
Wir arbeiten deshalb von der Systemseite her. Was ein Regelwerk verlangt, wird zu Feldern, Rollen, Fristen und Protokollen in genau der Anwendung, die den Vorgang ohnehin führt. Das ist unauffällige Arbeit und in aller Regel günstiger, als ein weiteres Werkzeug neben die bestehenden Systeme zu stellen.
Jede Vorgabe auf einer eigenen Seite
Jede Seite geht so weit ins Detail, dass sich der technische Aufwand für Ihr Haus einschätzen lässt.
- KI-Kompetenz nach Art. 4Schulungspflicht aus dem EU AI Act, durchgesetzt ab 02.08.2026.
- EU AI ActRisikoklassen, Pflichten und was das für ein konkretes System heißt.
- NIS2Betroffenheit prüfen, registrieren, Maßnahmen und Meldewege aufsetzen.
- ISO/IEC 27001Unser Zertifikat DS-0722046 und was daraus im Projekt folgt.
- DSGVO-BetriebVerarbeitungsverzeichnis, TOMs, DSFA, Auftragsverarbeitung und Betroffenenrechte.
- LöschkonzeptLöschklassen und Fristen nach DIN 66398, im System hinterlegt und protokolliert.
Wir gehen Ihre Gesellschaften und Systeme durch und halten fest, welches Regelwerk welche davon erfasst.
Gültigkeit und Kern der Pflichten
Die Übersicht nennt Stand und Kern der Pflicht. Ob eine Einrichtung im Einzelfall betroffen ist, klärt die Rechtsabteilung.
| Regelwerk | Stand | Kern der Pflicht |
|---|---|---|
| EU AI Act, Artikel 4 | Durchsetzung ab 02.08.2026 | Nachweisbare KI-Kompetenz bei allen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen |
| NIS2UmsuCG | in Kraft seit 06.12.2025 | Risikomanagement, Meldewege und belegbare Wirksamkeit der Maßnahmen |
| BFSG | gilt seit 28.06.2025 | Barrierefreie digitale Angebote nach WCAG 2.1 AA, Bußgeld bis 100.000 € |
| DIN 66398 | Norm ohne gesetzliche Frist | Löschklassen, Startzeitpunkte, Regelfristen und Löschprotokolle |
| ISO/IEC 27001:2022 | Norm ohne gesetzliche Frist | Managementsystem für Informationssicherheit, extern auditiert |
Was am Ende der Aufnahme vorliegt
- Betroffenheit je Gesellschaft geprüft
- Liste, welche Einheit unter welches Regelwerk fällt
- Datenarten, Rollen, Fristen und Dienstleister aufgenommen
- Bestandsverzeichnis mit den Lücken, die dabei sichtbar werden
- Lücken nach Zuständigkeit sortiert
- Getrennte Listen für Technik, Organisation und Rechtsfragen
- Anforderungen in der führenden Anwendung umgesetzt
- Felder, Rollen, Freigaben und Protokolle im laufenden System
- Änderungsdienst eingerichtet
- Unterlagen, die mit Datum und Grund fortgeschrieben werden
Betroffenheit vor der Beschaffung
Der erste Schritt kostet fast nichts: eine Liste, welche Gesellschaft, welche Tätigkeit und welches System von welchem Regelwerk erfasst wird. Sie verhindert den teuersten Fehler dieser Projekte, nämlich Technik zu beschaffen, bevor klar ist, für welche Einheit sie überhaupt gebraucht wird. In Konzernstrukturen fällt regelmäßig eine Tochtergesellschaft unter eine Pflicht, während die Schwestergesellschaft im selben Gebäude davon frei bleibt.
An zwei Stellen hört unsere Arbeit auf. Ein Zertifikat vergibt eine akkreditierte Stelle; wir bauen Systeme so, dass die verlangten Nachweise darin ohnehin entstehen. Und ob eine Gesellschaft unter das NIS2UmsuCG fällt oder wie ein System nach dem EU AI Act einzustufen ist, entscheidet Ihre Rechtsabteilung. Wo wir an einer solchen Stelle stehen, sagen wir es und arbeiten mit der Antwort weiter.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz steht oben in der Übersicht, hat hier aber keine eigene Seite. Es wird in der Oberfläche entschieden und deshalb bei der barrierefreien Websitebehandelt. Wie eine KI-Anwendung aussieht, die Datenschutz von Beginn an mitträgt, zeigt die Seite überDSGVO-konforme KI.
Welche Frist drückt bei Ihnen?
Schreiben Sie kurz, welches Regelwerk und welche Systeme betroffen sind. Wir sagen Ihnen, was technisch umsetzbar ist und was in die Rechtsabteilung gehört.
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