Erst die Betroffenheit klären, dann die Technik
Das NIS2UmsuCG ist seit dem 06.12.2025 in Kraft, ohne Übergangsfrist. Verlangt werden Risikomanagement, Meldewege und der Nachweis, dass die Maßnahmen wirken. Alles drei entsteht in Systemen und im Betrieb, nicht in einem Konzeptpapier.
Betroffen durch die eigene Tätigkeit oder durch den Kundenvertrag
Ob eine Gesellschaft unter das Gesetz fällt, ergibt sich aus ihrer tatsächlichen Tätigkeit sowie aus Größe und Umsatz. In Unternehmensverbünden wird jede Einrichtung einzeln betrachtet.
Es kommt regelmäßig vor, dass eine Tochtergesellschaft erfasst ist, während die Schwestergesellschaft im selben Gebäude außen vor bleibt. Wer die Prüfung auf Konzernebene abkürzt, baut entweder zu viel oder übersieht die eine Einheit, auf die es ankommt.
Der häufigere Weg in die Pflicht führt über die Lieferkette. Betroffene Einrichtungen müssen ihre Dienstleister bewerten und vertraglich binden, und diese Anforderungen landen als Anlage in Verträgen bei Zulieferern, die selbst nicht unter das Gesetz fallen. Für viele mittelständische Häuser ist das der erste Kontakt mit NIS2: ein Fragebogen vom größten Kunden, mit Frist. Die verbindliche Feststellung treffen wir nicht; wir strukturieren die Prüfung und liefern die technischen Angaben.
Risikomanagement, Härtung und die Meldung im Ernstfall
Die Registrierung beim BSI und die Benennung einer Ansprechstelle sind schnell erledigt. Der Aufwand steckt in dem, was danach kommt: ein Risikomanagement, das die eigenen Systeme kennt, und Belege dafür, dass die Maßnahmen im Alltag greifen. Technisch sind das vertraute Themen mit höherer Nachweisdichte — Segmentierung, Entzug von Zugängen, Härtung, geprüfte Sicherungen und ein Wiederanlauf, der schon einmal durchgespielt wurde. Wir betreuen solche Umgebungen ohnehin, deshalb übernimmt die Umsetzung meist dasselbe Team, das auch die laufende Systembetreuung macht.
An der Meldepflicht fliegt Papier am schnellsten auf. Verlangt wird eine Meldung innerhalb kurzer Fristen, mit Zeitpunkt, Verlauf und Einschätzung. Das setzt voraus, dass ein Vorfall erkannt wird, dass die erkennende Person weiß, wen sie weckt, und dass jemand entscheidungsbefugt ist, wenn die Geschäftsleitung im Urlaub ist. Wir richten deshalb zuerst die Erkennung ein und proben den Ablauf; was dabei hakt, hakt im Ernstfall auch.
Wir gehen die Fragen Ihres Kunden mit Ihnen durch und trennen, was Technik ist, von dem, was Ihre Rechtsabteilung beantworten muss.
Was Sie danach vorzeigen können
- Tätigkeit, Konzernstruktur und Kundenverträge strukturiert erfasst
- Entscheidungsvorlage für Ihre Rechtsabteilung mit benannten offenen Fragen
- Netze, Zugänge, Systeme und Dienstleister aufgenommen
- Risikoübersicht mit den Maßnahmen, die daraus folgen
- Segmentierung, Zugangsentzug und Härtung umgesetzt
- Konfigurierte Umgebung mit dokumentiertem Soll-Zustand
- Sicherungen und Wiederanlauf durchgespielt
- Protokoll eines echten Wiederanlaufs statt einer Zusage im Konzept
- Erkennung und Meldekette eingerichtet und geprobt
- Zentrale Protokolle, hinterlegte Rufkette und Eintrag zu jeder Übung
- Berichtsformat für die Geschäftsleitung festgelegt
- Kurze regelmäßige Vorlage zu Änderungen, Vorfällen und offenen Maßnahmen
Was wir aus dem eigenen Betrieb mitbringen
Wir verlangen von Kunden nichts, was wir nicht selbst tun. Unser Managementsystem für Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert, wir sind Mitglied der Allianz für Cyber-Sicherheit des BSI, und Anwendungen laufen bei Bedarf in unseremeigenen Rechenzentrum. Was ein Audit an Unterlagen verlangt, kennen wir aus der Rolle des Geprüften.
Ein eigenes Zertifikat verlangt das Gesetz von Ihnen nicht. Ein vorhandenes Managementsystem verkürzt die Arbeit an NIS2 aber erheblich, weil Risikoanalyse, Rollen und Dienstleisterbewertung dann bereits existieren und nur noch auf den Anwendungsbereich gezogen werden müssen. Fehlt beides, fangen wir mit den Systemen an, die den Betrieb tragen, und arbeiten uns zur Dokumentation vor.
Sind Sie betroffen oder werden Sie es über einen Vertrag?
Schildern Sie Tätigkeit, Konzernstruktur und die Anforderungen aus Kundenverträgen. Wir ordnen den technischen Aufwand ein und benennen, was in die Rechtsabteilung gehört.
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