Beratung vor dem ersten KI-Projekt
Wir prüfen, ob ein Vorhaben trägt, bevor jemand Budget bindet. Am Ende steht eine Reihenfolge mit Voraussetzungen und Abbruchkriterien — oder eine begründete Absage.
Was wir uns zuerst ansehen
Ein Readiness-Check klingt nach Fragebogen. In der Praxis ist es ein Rundgang durch die Bestände, die Verträge und die Zuständigkeiten.
Wir sehen uns an, welche Daten vorliegen, in welcher Form und wie sie zugänglich sind: Ein Bestand, der nur über nächtliche Exporte erreichbar ist, verhält sich anders als eine Datenbank mit offener Schnittstelle. Parallel klären wir die Rechtslage an den Daten und sehen uns die Systeme an, die den Vorgang heute führen. Hier zeigt sich häufig, dass die eigentliche Aufgabe in der Anbindung an ein Altsystem liegt und nicht im Modell.
Die unangenehmste Frage kommt zum Schluss und betrifft die Zuständigkeit. Wer entscheidet heute den Vorgang, wer würde das Ergebnis eines Systems freigeben, und wer trägt es, wenn eine Entscheidung falsch ausfällt. Es ist der Punkt, an dem Vorhaben am häufigsten liegen bleiben, und er hat mit Technik nichts zu tun.
Die Unterlagen, die am Ende vorliegen
Jeder dieser Punkte lässt sich einzeln beauftragen, ohne dass Sie anschließend bei uns entwickeln lassen.
- Readiness-Check
- Eine Bestandsaufnahme zu Daten, Systemen und Zuständigkeiten, wenige Seiten
- Roadmap
- Vorhaben in Reihenfolge, je mit Startbedingung und Abbruchkriterium
- Architekturentscheidung
- Begründete Festlegung auf lokal, Rechenzentrum oder Trennung nach Datenklasse
- Skizzierte Entscheidungsgrenze je Vorhaben
- Vorgeschlagene Stufe und verantwortliche Funktion auf einem Blatt
- Absageliste
- Die Vorhaben, von denen wir abraten, jeweils mit Begründung
- Zweitmeinung zu einem Angebot
- Ein Prüfvermerk gegen Datenschutz, Betrieb und Entscheidungsgrenze
Reihenfolge, Architektur und Zweitmeinung
Reihenfolge mit Abbruchkriterien
Die Vorhaben werden nach Nutzen, Risiko und Voraussetzung sortiert, jedes bekommt eine Bedingung, unter der es beginnt, und eine, unter der es abgebrochen wird. Das Abbruchkriterium steht fest, bevor jemand emotional in ein Vorhaben investiert hat, und genau darin liegt sein Wert.
Architekturentscheidung
Lokal, im Rechenzentrum, nach Datenklasse getrennt oder bewusst ohne Modell: Die Entscheidung wird begründet und aufgeschrieben, damit sie in zwei Jahren noch nachvollziehbar ist, wenn andere Personen im Projekt sitzen. Die technischen Unterschiede stehen unter Lokale KI.
Zweitmeinung
Wir prüfen ein vorliegendes Angebot oder ein laufendes Vorhaben gegen Datenschutz, Betrieb und Entscheidungsgrenze und schreiben auf, was uns daran fehlt. Dieser Auftrag ist ausdrücklich auch gegen unser eigenes Interesse gedacht: Er endet oft mit der Empfehlung, beim bisherigen Dienstleister zu bleiben.
Ein Telefonat genügt, um zu klären, ob sich eine Prüfung für Ihren Vorgang überhaupt lohnt.
Die Absageliste gehört zur Lieferung
Auf der Absageliste stehen die Vorhaben, von denen wir abraten, jeweils mit Begründung. Sie ist Teil der Lieferung und nicht die Kehrseite davon; im Einkauf ist sie erfahrungsgemäß das meistgelesene Blatt, weil sie zeigt, wo kein Geld gebunden werden muss.
Bewertet wird dabei die technische Seite: Machbarkeit, Datenlage, Betrieb und Verantwortbarkeit. Für die juristische Einordnung liefern wir die Systembeschreibung zu, die Ihre Rechtsabteilung dafür braucht, und setzen ihr Ergebnis anschließend um. Die Unterlagen gehören in jedem Fall Ihnen, unabhängig davon, wer später umsetzt.
Nach der Roadmap
Aus der Reihenfolge wird meist zuerst eine Schulung mit Prototyp, danach die Frage nach dem Betrieb.
Ein Gespräch, bevor Budget fließt
Sie beschreiben den Vorgang, wir sagen Ihnen, ob eine Prüfung sich lohnt. Fällt die Antwort negativ aus, hören Sie auch das.
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